1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind auf alle Beziehungen zwischen Acosim AG (im Folgenden: der Lieferant) und dem Kunden anwendbar.
1.2 Die AGB werden vom Kunden durch seine Bestellung und/oder Unterschrift auf den Dokumenten (Lieferschein etc.) anerkannt.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien, insbesondere Abweichungen von den vorliegenden AGB, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise rechtsunwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
2. Offerte und Auftragsbestätigung
2.1 Offerten des Lieferanten sind unverbindlich. Der Vertrag ist geschlossen mit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, dass er die Bestellung des Kunden annimmt (Auftragsbestätigung).
2.2 Die Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
3. Versand
3.1 Der Versand der bestellten Ware erfolgt ohne anderslautenden Auftrag des Kunden mit LKW, Bahn oder gewöhnlicher Post und geht in jedem Fall zulasten des Kunden.
3.2 Liefertermine verstehen sich ohne besondere Vereinbarung als Richttermine. Der Lieferant haftet nicht bei Verspätungen.
3.3 Sämtliche Lieferungen reisen auf Gefahr des Kunden; Nutzen und Gefahr der Ware gehen mit Abgabe zur Versendung über. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.
3.4 Für das Gewicht der Ware ist das im Werk des Lieferanten gemessene Gewicht massgebend. Bei der Ermittlung des zu berechnenden Gewichtes ist die Ware einschliesslich der Verpackung massgebend.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an den von den ihm gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
4.2 Bei Zahlungsverzug, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden und bei Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens über den Kunden kann der Lieferant, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückverlangen, wobei die Kosten der Rückgabe vom Käufer zu tragen sind.
5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich – anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten -bei Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der ausgewiesenen Währung rein netto ohne jeden Abzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszins berechnet. Ist der handelsübliche Satz für Zinsen auf ungedeckte Kontokorrentkredite bei Schweizer Banken höher, kommt dieser höhere Satz zur Anwendung. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung sich aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht.
5.2 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Steuern, insb. MwSt., Abgaben, Gebühren, Zölle usw. trägt der Kunde.
5.3 Preisanpassungen im Rahmen eingetretener Kostenänderungen sind vorbehalten.
5.4 Die Verrechnung von Schulden des Kunden mit eigenen Forderungen gegen den Lieferanten ist ohne dessen Zustimmung ausgeschlossen.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1 Der Lieferant übernimmt die Gewährleistung für das Fehlen von Fabrikations- oder Materialfehlern. Eine weitergehende Gewährleistung wird ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde hat die Ware sogleich nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.
6.3 Ansprüche aus mangelhafter Ware können sich nur auf die einzelnen, mangelhaften Stücke beziehen. Die beanstandete Ware ist franko Lieferant zurückzusenden. Ergibt die Prüfung Fabrikations- oder Materialfehler, so wird nach Ermessen des Lieferanten Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt.
7. Ausschluss der Haftung des Lieferanten
7.1 Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich bei Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn und anderen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.
7.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, aber ausdrücklich für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen des Lieferanten.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Gerichtsstand für den Lieferanten und den Kunden ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
8.2 Das Rechtsverhältnis der Parteien untersteht schweizerischem Recht.